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Togo: Die Macht der 137
Nr. 15: April 2007 >>zurück zur Übersicht?

Vor fast genau vierzig Jahren, am 13. Januar 1967, hat in Togo der Soldat Gnassingbe Eyadema durch einen Coup d‘Etat gewaltsam die Macht übernommen. 38 Jahre sollte er Präsident sein. In seiner Regierungszeit war der von Frankreich unterstützte Militär der alleinige Herrscher in Togo und duldete keinerlei Opposition. Die Mehrzahl der Sitze des Parlaments waren von Mitgliedern seiner Familie, seines Klans der »Kabyé« oder seiner Partei »RPT« besetzt. Eyadema hatte 137 Kinder. Alle strategischen und wichtigen Positionen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft waren von einem der Söhne besetzt, so z.B. der Parlamentspräsident, Minister, Generäle der Armee, der Fußballpräsident, usw.

Togo ist ein sehr rohstoffreiches Land und erwirtschaftet v.a. durch die Erträge aus dem Phosphatabbau viel Kapital. Eyadema verstaatlichte die Phosphatindustrie in den siebziger Jahren, und enteignete dabei französische Firmen, womit er starken Widerstand des Bündnispartners Frankreich provozierte. Der neue Wohlstand kam aber keinesfalls der Bevölkerung Togos zugute, denn schon ein paar Jahre später wurde die Phosphatindustrie an Familienmitglieder Eyademas privatisiert.
1991 wurde eine Nationalversammlung unter der Leitung des Bischofes Kpodro einberufen, um einen Premierminister vom Volk aus zu bestimmen um damit Eyademas Macht einzuschränken. Der Premierminister Joseph Kokou Koffigo trat jedoch schon nach kurzer Amtszeit auf Druck von Eyadema in die RPT ein und vertrat deren Politik.

Die erste offizielle Präsidentschaftswahl fand 1993 statt. Nachdem die unabhängige Wahlkommision zurücktrat verkündigte der Regierungssprecher, dass 97% der Stimmen auf Eyadema fielen. Daraufhin gab es schwere Unruhen und Proteste in ganz Togo, die gewaltsam vom Militär niedergeschlagen wurden. Mehre hundert Protestanten wurden dabei getötet und über 200.000 Menschen flohen in die Nachbarländer Ghana und Benin. In den darauf folgenden Jahren und v.a. an den Wahlterminen 1998 und 2003 wiederholten sich die Proteste, die Politik gegenüber der Opposition verschärfte sich ebenfalls. Die Europäische sowie die Afrikanische Union übten jeweils schwere Kritik an Togo, Deutschland und viele andere Länder stellten die Entwicklungszusammenarbeit ein. Lediglich Frankreich hielt weiter zu Eyadema.

Vor nunmehr zwei Jahren, im Februar 2005, starb Präsident Gnassinbé Eyadema. Schon vier Stunden nach Bekanntgabe des Todes erklärte sich sein Sohn Fauré Gnassinbé zum Präsidenten. Frankreich unterstützte ihn dabei. Nach internationalen Protesten musste sich Fauré einer Wahl stellen, wurde aber mit 60% der Stimmen gewählt und regelt seitdem die Regierungsgeschäfte des Landes.
Aufgrund politischer Verfolgung flohen viele TogoerInnen in die Nachbarländer, aber auch nach Europa. Deutschland hatte durch seine Kolonialgeschichte in Togo, sowie aufgrund wirtschaftlicher Interessen im Lande schon längere Zeit Kontakt zur Opposition. Daher beantragten viele TogoerInnen politisches Asyl in Deutschland.

In Deutschland sind in den letzten Jahren 7% der AsylbewerberInnen aus Togo anerkannt worden. Das Auswärtige Amt verharmlost aber in seinem Länderbericht die Situation in Togo und ermutigt die Ausländerbehörden Abschiebungen nach Togo vorzunehmen. Die Regierung in Togo ist zur Zeit stark deutschlandfeindlich. Für RückkehrerInnen aus Deutschland ist dies besonders schwer. Sie werden meist schon am Flughafen festgenommen oder reisen direkt nach Ankunft nach Benin oder Ghana weiter um der staatlichen Verfolgung zu entgehen.
2004 machte eine Gruppe TogoerInnen auf dem Berliner Gendarmenmarkt mit einem Hungerstreik auf ihre Situation aufmerksam und protestierte gegen Abschiebungen nach Togo. 2005 rief Pro Asyl dringlich zu einem Abschiebestopp nach Togo auf. Trotzdem gibt es nach wie vor regelmäßig Abschiebungen nach Togo, seit 2006 auch Sammelabschiebungen zusammen mit anderen Europäischen Ländern. Deutschland kooperiert dabei in der Passbeschaffung und der Rückführung massiv mit togolesischen Behörden, die es ansonsten kritisiert.
Einer unserer togolesischen Freunde war Asylbewerber in einer brandenburgischen Kleinstadt. Dort ist er mit täglichen Schikanen der Bevölkerung aber auch der staatlichen Behörden konfrontiert worden. 2003 war er Sieger des örtlichen Marathons. Daraufhin wurde er zum Berliner Marathon eingeladen. Die Ausländerbehörde hat ihm jedoch keinen Urlaubsschein zum Verlassen seines Landkreises gegeben. Trotzdem ist unser Freund 2004 zum Internationalen Marathon nach Berlin gekommen und bekam dort eine Medaille. Die Ausländerbehörde hatte aber herausgefunden, dass er beim Marathon mitgelaufen war und so musste er eine hohe Geldstrafe dafür bezahlen.

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