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Umgang
mit dem Problem der Illegalität
Der
Schwerpunkt bei staatlichem und politischem Umgang mit Illegalität
liegt immer noch vor allem auf Bekämpfung: durch Kontrollen an der
Grenze und im Landesinneren, durch Festnahme und Abschiebung.
Doch solange die Situation in den Herkunftsländern die Menschen
dazu veranlasst, ihr Land zu verlassen, werden auch zunehmende Kontrollen
das nicht verhindern können.
Im Gegensatz zur dieser restriktiven Politik stehen jene Menschen,
die »Illegale« in ihrer problematischen Lage unterstützen:
Beratungsstellen, Ärzte und Juristen; kirchliche, politische oder
Menschenrechtsorganisationen. Aus verschiedenen Gründen haben sie
es sich zur Aufgabe gemacht, konkrete Hilfe aber auch Öffentlichkeitsarbeit
zu leisten. |
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Opfer
im deutschen Grenzbereich
Im
Zeitraum von 1997 bis 2001
• Tote: 61
• Verletzte: 43
• Verletzungen durch
unmittelbaren Zwang
(v. a. Bisswunden): 135
• Unterkühlungen: 46
• Erstickungen: 36
Quelle: Drucksache des deutschen Bundestages:
14/8658, 1850, 5613 |
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Kontrolle
Grenzkontrollen
betreffen vor allem die Grenze im Osten. Auf eigene
Faust oder mit Hilfe anderer versuchen »Illegale« über die
Grenze zu kommen. Private Unterstützung leisten Verwandte oder Bekannte,
kommerzielle Hilfe
bieten sogenannte Schleuser, die Menschen gegen Bezahlung über die Grenze
bringen.
Aber auch kriminelle Schleuserbanden verdienen hier ihr Geld. Sie verlangen
Wucherpreise oder locken
ihre »Kunden« mit falschen Versprechen. Je schwieriger es für
MigrantInnen wird, über die Grenze zu kommen, je größer wird
auch der Bedarf an Schleusern.
Auch im Inland wird versucht, »Illegale« aufzuspüren: mit
Hilfe von Personenkontrollen der Polizei, vor allem aber durch Arbeitsmarktkontrollen,
z.B. auf Baustellen. |
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Abschiebung
und Abschiebehaft
Abschiebung
bedeutet, dass Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten und
nicht freiwillig ausreisen, zu ihrer Ausreise gezwungen werden. Besteht
auch nur
der Verdacht, dass sie sich der Abschiebung entziehen, können sie in Abschiebehaft
genommen werden (ab dem 16. Lebensjahr).
Eigentlich sieht das Gesetz nur kurzzeitigen Freiheitsentzug vor, aber
nicht immer kann die Abschiebung problemlos durchgeführt werden. So kann
die Haft im Extremfall bis zu 18 Monate dauern.
Die Situation im »Gewahrsam« ist wie im Gefängnis: Vergitterte
Fenster, Zellen mit bis zu acht Leuten, Besuch nur hinter Glas. Pflichtverteidiger
gibt es aber keine, einen Anwalt muss der Häftling selbst be-zahlen. Die
Kosten für Haft und Abschiebung gehen ebenfalls zulasten des Häftlings. |
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Unterstützung
Es
gibt eine wachsende Gruppe von Menschen und Organisationen, die versuchen,
die Lebensverhältnisse von Statuslosen zu verbessern und das Thema mehr
in die Öffentlichkeit zu rücken.
In einigen größeren Städten existieren Netzwerke, die medizinische
Hilfe vermitteln – anonym und kostenlos. Beratungsstellen informieren
MigrantInnen über ihre Rechte. Manche Gemeinden gewähren schutzbedürftigen
Flüchtlingen Kirchenasyl. Kampagnen wie »Kein Mensch ist illegal« versuchen,
Menschen ohne Papiere eine Stimme zu geben.
Problematisch für die UnterstützerInnen ist, dass die Beihilfe zum
unerlaubten Aufenthalt strafbar ist, durch diese Kriminalisierung wird ihre
Arbeit erschwert. |
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