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Umgang mit dem Problem der Illegalität
Der Schwerpunkt bei staatlichem und politischem Umgang mit Illegalität liegt immer noch vor allem auf Bekämpfung: durch Kontrollen an der Grenze und im Landesinneren, durch Festnahme und Abschiebung.

Doch solange die Situation in den Herkunftsländern die Menschen dazu veranlasst, ihr Land zu verlassen, werden auch zunehmende Kontrollen das nicht verhindern können.

Im Gegensatz zur dieser restriktiven Politik stehen jene Menschen, die »Illegale« in ihrer problematischen Lage unterstützen: Beratungsstellen, Ärzte und Juristen; kirchliche, politische oder Menschenrechtsorganisationen. Aus verschiedenen Gründen haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, konkrete Hilfe aber auch Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

  Opfer im deutschen Grenzbereich
Im Zeitraum von 1997 bis 2001

• Tote: 61
• Verletzte: 43
• Verletzungen durch unmittelbaren Zwang (v. a. Bisswunden): 135
• Unterkühlungen: 46
• Erstickungen: 36

Quelle: Drucksache des deutschen Bundestages: 14/8658, 1850, 5613
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Kontrolle
Grenzkontrollen betreffen vor allem die Grenze im Osten. Auf eigene Faust oder mit Hilfe anderer versuchen »Illegale« über die Grenze zu kommen. Private Unterstützung leisten Verwandte oder Bekannte, kommerzielle Hilfe bieten sogenannte Schleuser, die Menschen gegen Bezahlung über die Grenze bringen.

Aber auch kriminelle Schleuserbanden verdienen hier ihr Geld. Sie verlangen Wucherpreise oder locken ihre »Kunden« mit falschen Versprechen. Je schwieriger es für MigrantInnen wird, über die Grenze zu kommen, je größer wird auch der Bedarf an Schleusern.

Auch im Inland wird versucht, »Illegale« aufzuspüren: mit Hilfe von Personenkontrollen der Polizei, vor allem aber durch Arbeitsmarktkontrollen, z.B. auf Baustellen.
 
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Abschiebung und Abschiebehaft
Abschiebung bedeutet, dass Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten und nicht freiwillig ausreisen, zu ihrer Ausreise gezwungen werden. Besteht auch nur der Verdacht, dass sie sich der Abschiebung entziehen, können sie in Abschiebehaft genommen werden (ab dem 16. Lebensjahr).

Eigentlich sieht das Gesetz nur kurzzeitigen Freiheitsentzug vor, aber nicht immer kann die Abschiebung problemlos durchgeführt werden. So kann die Haft im Extremfall bis zu 18 Monate dauern.

Die Situation im »Gewahrsam« ist wie im Gefängnis: Vergitterte Fenster, Zellen mit bis zu acht Leuten, Besuch nur hinter Glas. Pflichtverteidiger gibt es aber keine, einen Anwalt muss der Häftling selbst be-zahlen. Die Kosten für Haft und Abschiebung gehen ebenfalls zulasten des Häftlings.
 
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Unterstützung
Es gibt eine wachsende Gruppe von Menschen und Organisationen, die versuchen, die Lebensverhältnisse von Statuslosen zu verbessern und das Thema mehr in die Öffentlichkeit zu rücken.

In einigen größeren Städten existieren Netzwerke, die medizinische Hilfe vermitteln – anonym und kostenlos. Beratungsstellen informieren MigrantInnen über ihre Rechte. Manche Gemeinden gewähren schutzbedürftigen Flüchtlingen Kirchenasyl. Kampagnen wie »Kein Mensch ist illegal« versuchen, Menschen ohne Papiere eine Stimme zu geben.

Problematisch für die UnterstützerInnen ist, dass die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt strafbar ist, durch diese Kriminalisierung wird ihre Arbeit erschwert.
 
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