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Allgemeiner
Überblick
Migration
»Migrant«
ist eine andere Bezeichnung für »Wanderer« für Menschen, die aus verschiedenen
Motiven ihr Geburtsland verlassen haben und in einem anderen Land leben.
Manche Menschen gehen freiwillig in ein anderes Land, um dort zu arbeiten,
zu studieren oder bei ihrer Familie zu sein; andere zwingt die Situation
in ihrem Heimatland zur Flucht vor Krieg, Verfolgung oder Armut.
Die internationale Migration nimmt stetig zu, die zunehmende Globalisierung
verstärkt diesen Trend. Zudem vereinfachen technische Fortschritte das Reisen
und die Kommunikation. Zur Jahrtausendwende lebten etwa 150 Millionen Menschen
außerhalb ihres Geburtslandes, das ist ungefähr jeder vierzigste. |
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Illegalität
Irreguläre
MigrantInnen, sog. »Illegale«, sind Menschen, die unerlaubt in
ein Land einreisen oder sich dort ohne Genehmigung aufhalten. Sie
besitzen
keine, für dieses Land gültigen Papiere. Dazu
gehören auch gefälschte Papiere, sowie echte Papiere, die aber unter vorgetäuschter
Absicht erstanden wurden: ein Touristenvisum ist z.B. ungültig, wenn die Person
arbeitet. Auch wer nach Ablauf des Visums oder des Aufenthaltsstatuses bleibt,
hält sich illegal auf.
Für
Viele ist die Illegalität die einzige Möglichkeit zu bleiben, entweder
weil die Gesetze keinen legalen Aufenthalt zulassen oder weil sie über
Alternativen nicht Bescheid wissen.
Der Umfang von Illegalität ist nicht genau erfassbar. Schätzungsweise sind 1/8
bis 1/4 aller MigrantInnen
»illegal«. |
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Geschichte
Europäische Wanderung bis zum Zweiten Weltkrieg
Migration
gehört seit frühester Zeit zur europäischen Geschichte. Erinnert sei
an die germanische Völkerwanderung vor etwa 1500 Jahren und an die
vielen Deutschen, die sich im Mittelalter in Siebenbürgen ansiedelten,
um der Überbevölkerung und der Armut zu entkommen.
Zwischen 1815 und 1930 wanderten mehr als 50 Mio. Europäer aus wirtschaftlichenund
politischen Gründen nach Übersee aus, die meisten in die USA.
Mit der Errichtung neuer Nationalstaaten nach dem Ersten Weltkrieg entstanden
ethnische Minderheiten, die vielerorts unterdrückt und sogar vertrieben
wurden. Etwa 6 Mio. Menschen wurden so zur Flucht gezwungen.
Nach der Oktoberrevolution 1917 in Russland verließen etwa 1,5 Mio. Menschen
die entstehende Sowjet-union. Auch das Nazi-Regime setzte eine Massenflucht in
Gang. Rund 450 000 Juden gelang die Flucht vor dem Konzentrationslager. |
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Europäische
Wanderung nach 1950
Mit
dem Zusammenbruch des Kolonialsystems kehrte sich die Richtung der
europäischen Migration um: einstige Kolonialherren kehrten nach
Europa zurück und viele Bewohner der neu gegründeten Staaten
folgten ihnen aufgrund der zunehmend schwierigeren Lebensverhältnisse
dort.
In Europa waren diese Einwanderer wegen des Bedarfs an Arbeitskräften
gern gesehen. So warb auch die BRD ab den 50er Jahren Gastarbeiter
aus dem Mittelmeerraum an. Ende der 70er Jahre begann auch die
DDR , Arbeitskräfte unter dem Vorwand einer Fach-arbeiterausbildung
anzuwerben, z. B. aus Vietnam.
In Westeuropa wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das Recht auf Asyl
gesetzlich verankert. Dieses Recht nahmen Hunderttausende, vor allem
aus Osteuropa, in Anspruch. Mit dem Zerfall Jugoslawiens kamen ca.
700 000 Flüchtlinge nach Europa. Die damit ver-bundene drastische
Zunahme der Asylbewerber, veranlasste seit 1992 viele Staaten, ihr
Asylrecht zu verschärfen. |
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Deutschland
Wer ist ein »Ausländer«?
Als »Ausländer« werden
all die Menschen bezeichnet, die in Deutschland leben, aber nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das können Flüchtlinge
sein, Asylsuchende, MigrantInnen, aber auch in Deutschland geborene Kinder
von
MigrantInnen.
Im Vergleich zu anderen Ländern haben in Deutschland geborene Kinder
von MigrantInnen nicht unbedingt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das ist auch eine Erklärung, warum der Ausländeranteil in Deutschland
mit knapp 9 % im europäischen Vergleich relativ hoch ist.
Die Rechte von MigrantInnen richten sich nach ihrem Aufenthaltsstatus,
der wiederum an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, wie z.B. die
Dauer des Aufenthalts oder Sprachkenntnisse. MigrantInnen haben z.B. kein
oder nur eingeschränktes Wahlrecht. |
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