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Allgemeiner Überblick
Migration
»Migrant« ist eine andere Bezeichnung für »Wanderer« ­ für Menschen, die aus verschiedenen Motiven ihr Geburtsland verlassen haben und in einem anderen Land leben. Manche Menschen gehen freiwillig in ein anderes Land, um dort zu arbeiten, zu studieren oder bei ihrer Familie zu sein; andere zwingt die Situation in ihrem Heimatland zur Flucht vor Krieg, Verfolgung oder Armut.
Die internationale Migration nimmt stetig zu, die zunehmende Globalisierung verstärkt diesen Trend. Zudem vereinfachen technische Fortschritte das Reisen und die Kommunikation. Zur Jahrtausendwende lebten etwa 150 Millionen Menschen außerhalb ihres Geburtslandes, das ist ungefähr jeder vierzigste.
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Illegalität
Irreguläre MigrantInnen, sog. »Illegale«, sind Menschen, die unerlaubt in ein Land einreisen oder sich dort ohne Genehmigung aufhalten. Sie besitzen keine, für dieses Land gültigen Papiere. Dazu gehören auch gefälschte Papiere, sowie echte Papiere, die aber unter vorgetäuschter Absicht erstanden wurden: ein Touristenvisum ist z.B. ungültig, wenn die Person arbeitet. Auch wer nach Ablauf des Visums oder des Aufenthaltsstatuses bleibt, hält sich illegal auf.
Für Viele ist die Illegalität die einzige Möglichkeit zu bleiben, entweder weil die Gesetze keinen legalen Aufenthalt zulassen oder weil sie über Alternativen nicht Bescheid wissen. Der Umfang von Illegalität ist nicht genau erfassbar. Schätzungsweise sind 1/8 bis 1/4 aller MigrantInnen »illegal«.
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Geschichte
Europäische Wanderung bis zum Zweiten Weltkrieg
Migration gehört seit frühester Zeit zur europäischen Geschichte. Erinnert sei an die germanische Völkerwanderung vor etwa 1500 Jahren und an die vielen Deutschen, die sich im Mittelalter in Siebenbürgen ansiedelten, um der Überbevölkerung und der Armut zu entkommen. Zwischen 1815 und 1930 wanderten mehr als 50 Mio. Europäer aus wirtschaftlichenund politischen Gründen nach Übersee aus, die meisten in die USA. Mit der Errichtung neuer Nationalstaaten nach dem Ersten Weltkrieg entstanden ethnische Minderheiten, die vielerorts unterdrückt und sogar vertrieben wurden. Etwa 6 Mio. Menschen wurden so zur Flucht gezwungen. Nach der Oktoberrevolution 1917 in Russland verließen etwa 1,5 Mio. Menschen die entstehende Sowjet-union. Auch das Nazi-Regime setzte eine Massenflucht in Gang. Rund 450 000 Juden gelang die Flucht vor dem Konzentrationslager.
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Europäische Wanderung nach 1950
Mit dem Zusammenbruch des Kolonialsystems kehrte sich die Richtung der europäischen Migration um: einstige Kolonialherren kehrten nach Europa zurück und viele Bewohner der neu gegründeten Staaten folgten ihnen aufgrund der zunehmend schwierigeren Lebensverhältnisse dort.
In Europa waren diese Einwanderer wegen des Bedarfs an Arbeitskräften gern gesehen. So warb auch die BRD ab den 50er Jahren Gastarbeiter aus dem Mittelmeerraum an. Ende der 70er Jahre begann auch die DDR , Arbeitskräfte unter dem Vorwand einer Fach-arbeiterausbildung anzuwerben, z. B. aus Vietnam.
In Westeuropa wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das Recht auf Asyl gesetzlich verankert. Dieses Recht nahmen Hunderttausende, vor allem aus Osteuropa, in Anspruch. Mit dem Zerfall Jugoslawiens kamen ca. 700 000 Flüchtlinge nach Europa. Die damit ver-bundene drastische Zunahme der Asylbewerber, veranlasste seit 1992 viele Staaten, ihr Asylrecht zu verschärfen.
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Deutschland
Wer ist ein »Ausländer«?
Als »Ausländer« werden all die Menschen bezeichnet, die in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das können Flüchtlinge sein, Asylsuchende, MigrantInnen, aber auch in Deutschland geborene Kinder von MigrantInnen.
Im Vergleich zu anderen Ländern haben in Deutschland geborene Kinder von MigrantInnen nicht unbedingt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist auch eine Erklärung, warum der Ausländeranteil in Deutschland mit knapp 9 % im europäischen Vergleich relativ hoch ist.
Die Rechte von MigrantInnen richten sich nach ihrem Aufenthaltsstatus, der wiederum an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, wie z.B. die Dauer des Aufenthalts oder Sprachkenntnisse. MigrantInnen haben z.B. kein oder nur eingeschränktes Wahlrecht.
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